Wer durch eine Weiterbildung seine Berufschancen und somit auch Verdienstmöglichkeiten verbessern möchte, der muss zunächst selbst in die Tasche greifen: Weiterbildungen kosten Geld, und meistens nicht wenig. Doch die Sächsische Aufbaubank (SAB) übernimmt die Kosten einer Weiterbildung u. a. für Auszubildende und Arbeitnehmer zu 50 Prozent (bei geringfügig Beschäftigten bis zu 80 %) – das lohnt sich!
Voraussetzungen für eine SAB Förderung
Die Voraussetzungen, nach denen eine Weiterbildung von der SAB gefördert wird, sind je nach Ausgangslage verschieden, aber grundlegend werden alle Weiterbildungsmaßnahmen bis zu einer Zuwendung von 4500 € gefördert. Dabei meinen die 4500 € den Fördersatz, nicht etwa die Gesamtkosten. Bei 50 % können die Gesamtkosten also 9000 € betragen.
So kann auch die Heilpädagogische Zusatzqualifikation am SPI durch die SAB gefördert werden. Anderweitige aufstiegsorientierte Weiterbildungen, wie die zum Praxisanleiter oder zum berufsbegleitenden Studium sind ebenfalls förderfähig.
Wichtig ist, dass der Antragssteller seinen Hauptwohnsitz in Sachsen hat, die Weiterbildung nicht durch die eigene Ausbildungsstätte/den eigenen Arbeitnehmer erfolgt und dass es sich nicht um freizeitorientierte Themen handelt. Eine Weiterbildung zum Tennisspieler wird also vermutlich nicht bewilligt.
Ablauf des Verfahrens
Die Antragsstellung erfolgt elektronisch über das Portal der SAB, wo man sich ein Nutzerkonto machen muss. Alle Informationen sind auch auf der Seite der SAB zu finden: https://www.sab.sachsen.de/berufliche-weiterbildung-individuell-berufsbezogene-weiterbildung
Achtung: Ein Weiterbildungsvertrag sollte erst nach Bewilligung der Zuwendung durch die SAB abgeschlossen werden, sonst verfällt der Förderanspruch.
Es muss also zuerst die Bewilligung der Förderung vorliegen und erst danach darf man beginnen.,
Änderung seit Februar 2016: Seit 02/2016 ist es möglich die Förderung auch zu erhalten, wenn man bereits vor Bewilligung des Antrages mit der Weiterbildung begonnen hat. Nur die Antragsstellung muss vor Beginn der Maßnahme durchgeführt sein. Die Teilnahme erfolgt dann auf eigenes Risiko, da es keine Garantie für eine Bewilligung gibt.
Die Prüfung des Antrags dauert im Schnitt acht Wochen, kann aber in Hochzeiten auch länger dauern – wer mit einer Weiterbildung liebäugelt, sollte sich also rechtzeitig um eine Förderung kümmern.
Mit dem Antrag müssen drei verschiedene Angebote bzw. Preisnennungen von Weiterbildungsstätten eingereicht werden, da die Vergabe nach Wirtschaftlichkeit erfolgt.
Ist der Antrag bewilligt, so müssen die Kosten der Weiterbildung zunächst durch den Antragsteller gezahlt werden. Gegen Vorlage der Verwendungsnachweise erstattet die SAB bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten (inklusive Gebühren für externe Prüfungen, jedoch ohne Fahrt- oder Unterbringungskosten). Barzahlungs-Quittungen werden nicht als gültige Belege anerkannt, die Bezahlung darf also ausschließlich elektronisch erfolgen und das Weiterbildungsunternehmen muss eine Rechnung ausstellen.
Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt.
So können auch teure Weiterbildungen ohne Schuldenberg in Anspruch genommen werden.
*Wenn sie innerhalb eures Ausbildungsbetriebes oder eurer Arbeitsstätte an einer Weiterbildung teilnehmen wollen, kann ihr Arbeitgeber diese über einen betrieblichen Weiterbildungscheck fördern lassen. Weitere Informationen dazu unter: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-ihre-mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/weiterbildungsscheck-betrieblich.jsp#program_procedure