Weiterbildungsförderung durch die SAB: So profitieren Sie
Wer durch eine Weiterbildung seine Berufschancen und somit auch Verdienstmöglichkeiten verbessern möchte, muss zunächst oft selbst in die Tasche greifen: Weiterbildungen kosten Geld, und meist nicht wenig. Doch die Sächsische Aufbaubank (SAB) unterstützt Arbeitnehmer mit einem Zuschuss von in der Regel 50 Prozent. Für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) liegt der Fördersatz sogar bei 80 Prozent – das lohnt sich!
Voraussetzungen für eine SAB-Förderung
Die Voraussetzungen für das Programm „Individuell berufsbezogene Weiterbildung“ sind klar geregelt. Grundsätzlich werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen bis zu einer maximalen Zuwendung von 4.500 € gefördert. Dieser Betrag ist der maximale Zuschuss (die Pauschale), nicht die Gesamtkosten. Bei einem Fördersatz von 50 % können die Gesamtkosten also 9.000 € (oder auch mehr) betragen, wobei der Zuschuss bei 4.500 € gedeckelt bleibt. Wichtig ist dabei, dass die Gesamtausgaben für die Weiterbildung mindestens 700 € betragen müssen.
So kann beispielsweise die Heilpädagogische Zusatzqualifikation am SPI durch die SAB gefördert werden – was besonders für ausgebildete Erzieher und pädagogische Fachkräfte eine ideale Spezialisierung darstellt. Anderweitige aufstiegsorientierte Weiterbildungen sind ebenfalls förderfähig, sofern es sich nicht um rein freizeitorientierte Themen handelt.
Zentrale Bedingungen für Sie als Antragsteller sind:
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen.
- Sie sind erwerbstätig mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis (Auszubildende sind in der Regel von diesem spezifischen Programm für Einzelpersonen ausgeschlossen).
- Ihr durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen beträgt maximal 3.700 €.
Ablauf des Verfahrens und Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt komplett elektronisch über das Förderportal der SAB. Der Antrag muss digital unterschrieben werden (z. B. via eID der BundID, Bank-Ident oder Video-Ident über den Dienstleister Verimi). Alle aktuellen Informationen finden Sie direkt auf der Seite der SAB zur berufsbezogenen Weiterbildung.
Wann darf ich starten?
Die verbindliche Anmeldung zur Weiterbildung sowie erste Zahlungen dürfen erst erfolgen, nachdem der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Sobald Sie die automatisierte Eingangsbestätigung im Portal erhalten haben, können Sie das Seminar buchen. Die Teilnahme erfolgt bis zur offiziellen Bewilligung jedoch auf eigenes Risiko.
Die Prüfung des Antrags geht mittlerweile sehr zügig: In der Regel dauert die Bearbeitungszeit nur 2 bis 5 Arbeitstage.
Was muss eingereicht werden?
Die frühere Regelung, drei verschiedene Vergleichsangebote einzureichen, ist in diesem Programm entfallen. Für den Antrag benötigen Sie lediglich:
- Einen Nachweis zur Legitimation (Kopie des Personalausweises)
- Einen aktuellen Gehaltsnachweis
- Das konkrete Weiterbildungsangebot
Wie läuft die Auszahlung ab?
Ist der Antrag bewilligt, muss die Gesamtfinanzierung der Weiterbildung zunächst durch Sie gesichert sein. Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie den Verwendungsnachweis (z. B. das Abschlusszeugnis oder Zertifikat) über das Förderportal ein. Rechnungen oder Zahlbelege müssen standardmäßig nicht mehr hochgeladen werden, die SAB fordert diese nur bei Bedarf oder stichprobenartig an.
Im Anschluss erhalten Sie den bewilligten Zuschuss als Festbetragspauschale ausgezahlt (inklusive Prüfungsgebühren, jedoch ohne Fahrt- oder Unterbringungskosten). Bei teureren Weiterbildungen (über 3.000 €) oder sehr langen Maßnahmen sind auf Antrag auch modulbezogene Zwischenauszahlungen möglich. So lassen sich auch kostenintensivere Qualifikationen gut stemmen.
Tipp für Betriebe: Wenn die Weiterbildung im direkten Interesse Ihres Arbeitgebers liegt und über den Betrieb laufen soll, kann das Unternehmen die Maßnahme über das verwandte Programm „Betriebliche Weiterbildung“ der SAB fördern lassen.


