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Weiterbildungsscheck SAB

Wer durch eine Weiterbildung seine Berufschancen und somit auch Verdienstmöglichkeiten verbessern möchte, der muss zunächst selbst in die Tasche greifen: Weiterbildungen kosten Geld, und meistens nicht wenig. Doch die Sächsische Aufbaubank (SAB) übernimmt die Kosten einer Weiterbildung u. a. für Auszubildende und Arbeitnehmer zu 70 Prozent – das lohnt sich!

Voraussetzungen für eine SAB Förderung

Die Voraussetzungen, nach denen eine Weiterbildung von der SAB gefördert wird, sind je nach Ausgangslage verschieden.

Volljährige Auszubildende und Berufsfachschüler können für eine Weiterbildung ab 300,- € einen Weiterbildungscheck beantragen. Das bedeutet, dass die Weiterbildung mit Prüfungsgebühren etc. mindestens 300,- € kosten muss. Der Erwerb des Führerscheins Klasse A oder B zählt nicht zu den förderfähigen Weiterbildungen.

Für Arbeitnehmer gilt eine Mindestgrenze von 1.000,- € Weiterbildungskosten. So kann auch die Heilpädagogische Zusatzqualifikation am SPI durch die SAB gefördert werden. Anderweitige aufstiegsorientierte Weiterbildungen, zum Beispiel ein Fachwirt für Erziehungswesen oder eine Qualifizierung als staatlich anerkannter Sonderpädagoge sind ebenfalls förderfähig.

Wichtig ist, dass der Antragssteller seinen Hauptwohnsitz in Sachsen hat, die Weiterbildung nicht durch die eigene Ausbildungsstätte/den eigenen Arbeitnehmer erfolgt* und dass es sich nicht um freizeitorientierte Themen handelt. Eine Weiterbildung zum Tennisspieler wird also vermutlich nicht bewilligt.

Ablauf des Verfahrens

Je nachdem, ob der Antragsteller Auszubildender, Arbeitnehmer oder auch Berufswiedereinsteiger ist, können hier die entsprechenden Unterlagen für den Antrag heruntergeladen werden.

Achtung: Ein Weiterbildungsvertrag sollte erst nach Bewilligung der Zuwendung durch die SAB abgeschlossen werden, sonst verfällt der Förderanspruch.
Es muss also zuerst die Bewilligung der Förderung vorliegen und erst danach darf man beginnen.,

Änderung seit Februar 2016: Seit 02/2016 ist es möglich die Förderung auch zu erhalten, wenn man bereits vor Bewilligung des Antrages mit der Weiterbildung begonnen hat. Nur die Antragsstellung muss vor Beginn der Maßnahme durchgeführt sein. Die Teilnahme erfolgt dann auf eigenes Risiko, da es keine Garantie für eine Bewilligung gibt.

Die Prüfung des Antrags dauert im Schnitt acht Wochen – wer mit einer Weiterbildung liebäugelt, sollte sich also rechtzeitig um eine Förderung kümmern.

Mit dem Antrag müssen drei verschiedene Angebote bzw. Preisnennungen von Weiterbildungsstätten eingereicht werden, da die Vergabe nach Wirtschaftlichkeit erfolgt.

Ist der Antrag bewilligt, so müssen die Kosten der Weiterbildung zunächst durch den Antragsteller gezahlt werden. Gegen Vorlage der Verwendungsnachweise erstattet die SAB bis zu 70 Prozent der Weiterbildungskosten (inklusive Gebühren für externe Prüfungen, jedoch ohne Fahrt- oder Unterbringungskosten). Barzahlungs-Quittungen werden nicht als gültige Belege anerkannt, die Bezahlung darf also ausschließlich elektronisch erfolgen und das Weiterbildungsunternehmen muss eine Rechnung ausstellen.

Die Staffelung ist dabei wie folgt:

  • Weiterbildungsscheck individuell: 70 % Förderung
    • Ausnahme: Teilnehmer aus dem Regierungsbezirk Leipzig: 50 % Förderung
  • Weiterbildungsscheck betrieblich: 50 % Förderung
    • Ausnahme: Alle Teilnehmer eines Betriebes sind gering qualifiziert (ohne Abschluss): 70 % Förderung

Keine Sorge, für besonders kostenintensive Weiterbildungen bewilligt die SAB auch Zwischenzahlungen:

  • ab 3.000,- € Weiterbildungskosten eine Zwischenzahlung
  • ab 5.000,- € zwei Zwischenzahlungen
  • bei Kosten über 10.000,- € drei oder mehr Zwischenzahlungen.

So können auch teure Weiterbildungen ohne Schuldenberg in Anspruch genommen werden.

Alle konkreten Schritte von der Wahl der Weiterbildung bis zur tatsächlichen Förderung findet ihr hier:

  • SAB Weiterbildungsscheck Individuell (Privatperson)
  • SAB Weiterbildungsscheck Betrieblich (Unternehmen)

*Wenn sie innerhalb eures Ausbildungsbetriebes oder eurer Arbeitsstätte an einer Weiterbildung teilnehmen wollen, kann ihr Arbeitgeber diese über einen betrieblichen Weiterbildungscheck fördern lassen. Weitere Informationen dazu unter: https://www.sab.sachsen.de/unternehmen/f%C3%B6rderprogramme/weiterbildungsscheck-betrieblich.jsp#tab_program_conditions

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R. Stodolka

Geschäftsführer bei SPI Thalheim gGmbH
Rico Stodolka ist Master of Arts und seit 2016 Geschäftsführer des SPI Thalheim. Von 2010 bis 2015 war er Mitarbeiter der Geschäftsführung und gestaltet bereits seit 2006 die Arbeit des SPI in verschiedenen Bereichen mit.

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  2. Weiterbildung – Einführung in das System ICF-CY (Grundlagen)

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