Wer durch eine Weiterbildung seine Berufschancen und somit auch Verdienstmöglichkeiten verbessern möchte, muss zunächst oft selbst in die Tasche greifen: Weiterbildungen kosten Geld, und meist nicht wenig. Doch die Sächsische Aufbaubank (SAB) unterstützt Arbeitnehmer mit einem Zuschuss von in der Regel 50 Prozent – Das lohnt sich!
Voraussetzungen für eine SAB-Förderung
Die Voraussetzungen für die „Individuell berufsbezogene Weiterbildung“ sind klar geregelt. Grundsätzlich werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen bis zu einer maximalen Zuwendung von 4.500 € gefördert. Dieser Betrag ist der maximale Zuschuss (die Pauschale), nicht die Gesamtkosten. Bei einem Fördersatz von 50 % können die Gesamtkosten also 9.000 € betragen. Wichtig ist dabei, dass die Gesamtausgaben für die Weiterbildung mindestens 700 € betragen müssen.
So kann beispielsweise die Heilpädagogische Zusatzqualifikation am SPI durch die SAB gefördert werden. Anderweitige aufstiegsorientierte Weiterbildungen sind ebenfalls förderfähig, sofern es sich nicht um freizeitorientierte Themen handelt.
Zentrale Bedingungen für Sie als Antragsteller sind:
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Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen.
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Sie sind erwerbstätig mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis (Auszubildende sind von diesem Programm ausgeschlossen).
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Ihr durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen beträgt maximal 3.700 €.
Ablauf des Verfahrens
Die Antragstellung erfolgt komplett elektronisch über das Förderportal der SAB. Der Antrag muss digital unterschrieben werden (z. B. via eID, Bank-Ident oder Video-Ident). Alle Informationen finden Sie auf der Seite der SAB: https://www.sab.sachsen.de/berufliche-weiterbildung-individuell-berufsbezogene-weiterbildung
Wann darf ich starten?
Die verbindliche Anmeldung zur Weiterbildung sowie erste Zahlungen dürfen erst erfolgen, nachdem der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Sobald Sie die automatisierte Eingangsbestätigung im Portal erhalten haben, können Sie das Seminar buchen. Die Teilnahme erfolgt bis zur offiziellen Bewilligung jedoch auf eigenes Risiko.
Die Prüfung des Antrags geht mittlerweile zügig: In der Regel dauert die Bearbeitungszeit nur 2 bis 5 Arbeitstage.
Was muss eingereicht werden? Die frühere Regelung, drei verschiedene Vergleichsangebote einzureichen, ist entfallen. Für den Antrag benötigen Sie lediglich:
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Einen Nachweis zur Legitimation (Kopie Personalausweis)
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Einen aktuellen Gehaltsnachweis
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Das konkrete Weiterbildungsangebot
Wie läuft die Auszahlung ab?
Ist der Antrag bewilligt, muss die Gesamtfinanzierung der Weiterbildung zunächst durch Sie gesichert sein. Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie den Verwendungsnachweis (z. B. das Abschlusszeugnis oder Zertifikat) über das Förderportal ein. Rechnungen oder Zahlbelege müssen standardmäßig nicht mehr hochgeladen werden, die SAB fordert diese nur bei Bedarf an.
Im Anschluss erhalten Sie den bewilligten Zuschuss als Festbetragspauschale ausgezahlt (inklusive Prüfungsgebühren, jedoch ohne Fahrt- oder Unterbringungskosten). Bei längeren Maßnahmen sind auch modulbezogene Zwischenauszahlungen möglich. So lassen sich auch teure Weiterbildungen gut stemmen.
Tipp für Betriebe: Wenn die Weiterbildung im direkten Interesse Ihres Arbeitgebers liegt und über den Betrieb laufen soll, kann das Unternehmen die Maßnahme über das Programm „Betriebliche Weiterbildung“ der SAB fördern lassen.


