SPI Thalheim
  • Startseite
  • Allgemeines
    • Digitaler Rundgang im SPI
    • Aktuelles / Blog
    • Online Bibliothek
    • Terminkalender
    • Bilder
    • Downloads
  • Ausbildung
    • Digitales Lernen
    • Sozialassistenz
    • Heilerziehungspflege
    • Erzieher
    • Schülerprojekte
    • Warum bei uns?
    • SPI Wohnungen
    • Finanzielle Förderung / Meister BAfÖG
  • Weiterbildung
    • Termine
    • Lehrgänge und Seminare
    • Warum Weiterbildung im SPI?
    • Weiterbildungsanfrage
    • Unterkunft und Übernachten
    • 80 % finanzielle Förderung – SAB Weiterbildungsscheck
  • Online Bewerbung
  • Informationen
    • Häufige Fragen – FAQ
    • Kontaktformular
    • Kontaktdaten & Anfahrt
    • Über das SPI
    • Das Leitbild des SPI
    • Links
    • Impressum – Disclaimer
    • Datenschutzerklärung
    • Karriere/Jobs
  • Menü Menü
Zurück zur Übersicht
Meister BAföG Förderung

Das Aufstiegs-BAföG: Beste Chancen für eine gute Ausbildung!

Im August 2016 wurde das Meister-BAföG zur Förderung von Fortbildungen in „Aufstiegs-BAföG“ umbenannt. Was hat sich, abgesehen vom Namen, noch geändert? Worauf sollten Antragsteller achten und an wen können sie sich wenden?

Kurz gesagt: Was ist das Aufstiegs-BAföG?

Das BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) vergibt über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Zuschüsse und Darlehen für Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildungen. Es wird die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse gefördert, so auch die Ausbildungen zum Erzieher oder Heilerziehungspfleger am SPI Thalheim. Das Aufstiegs-BAföG ist dabei unabhängig vom Alter.

Ziel der Förderung ist, Anreize zur beruflichen Weiterbildung zu setzen und ggf. den Schritt zur Selbstständigkeit oder zu höheren Karrierestufen zu erleichtern. Antragsberechtigt sind Personen, die über eine abgeschlossene erste Berufsausbildung (z.B. Berufsfachschule) verfügen und ihre Qualifikation durch Voll- oder Teilzeitmaßnahmen über erweitern wollen. Der angestrebte Abschluss darf jedoch nicht höher sein als ein Meisterabschluss liegen (z.B. Hochschulabschluss).

Wie hoch ist die Förderung?

Das Aufstiegs-BAföG setzt sich aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und einem Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zu sehr günstigen Konditionen zusammen. Wie hoch Zuschuss und Darlehen ausfallen, ist von der Lebenssituation des/der Geförderten abhängig (Familienstand, Anzahl der Kinder). Der maximale Förderungssatz beträgt 15.000 € für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. 40 % davon müssen nicht zurückgezahlt werden (Zuschuss). Bei bestandener Abschlussprüfung können außerdem 40 % Erlass auf die Summe beantragt werden, die als Darlehen zurückgezahlt werden muss.

Bei Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme ist zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten eine Förderung der Lebensunterhaltskosten möglich. Alleinstehende können bis zu 768 € pro Monat erhalten, wovon bis zu 333 € als Zuschuss nicht zurückgezahlt werden müssen. Je Kind erhöht sich die Förderung um bis zu 235 € (Zuschussanteil: 55 %), zudem erhalten Verheiratete/Verpartnerte bis zu 235 € mehr (Zuschussanteil: 50 %). Die Unterhaltsförderung ist abhängig von eurem Einkommen und eurem Vermögen. Wie hoch euer Förderanspruch voraussichtlich ausfällt, könnt ihr mithilfe des Förderrechners des BMBF errechnen lassen.

Wann und wo ist die Förderung zu beantragen?

Seit 01. August 2017 ist für alle Antragsteller mit Wohnsitz in Sachsen die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) zuständig:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel: 0351/4910-4919 (Sprechzeiten: Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-15 Uhr)

Wichtig ist, dass ihr die Förderung rechtzeitig beantragt, da eine Bearbeitungszeit von ca. 8 Wochen anfällt. Der Maßnahmebeitrag, also die Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, muss vor Ablauf der Maßnahme beantragt werden. Unterhaltsbeiträge (bei Vollzeit-Fortbildungen) werden nicht rückwirkend gezahlt und sollten daher am besten vor Beginn der Maßnahme beantragt werden, da sie ab dem Monat, in welchem der Unterricht beginnt, gezahlt werden – frühestens jedoch ab dem Monat, in welchem der Antrag auf Förderung gestellt wurde.

Das Aufstiegs-BAföG für Sachsen ist online unter www.afbg-sachsen.de zu beantragen. Weitere Informationen erhaltet ihr auf den Seiten des BMBF und der SAB.

Kontakt

Stollberger Str. 22a
09380 Thalheim
Tel: 03721 269640
WhatsApp: 0151 651 093 80
www.spi-thalheim.de
kontakt@spi-thalheim.de

Öffnungszeiten Sekretariat:

Mo: 7:30 – 15:00 Uhr
Di: 7:30 – 14:00 Uhr
Mi: 7:30 – 14:00 Uhr
Do: 7:30 – 14:00 Uhr
Fr: 7:30 – 11:00 Uhr
Sa/So: Geschlossen

Ferien:
Mo-Fr: 09:00 – 11:00 Uhr

SPI Thalheim in sozialen Netzwerken

Facebook: facebook.com/spithalheim/

Instagram: instagram.com/spi_thalheim/

TikTok: tiktok.com/@spi_thalheim

Google Reviews: 5 Sterne bei google

Telefonstunde für BewerberInnen

Das SPI bietet in den Schulwochen jede Woche Mittwoch von 15:00 – 16:00 Uhr eine Telefonstunde für interessierte Bewerber an.

03721 26 96 43 02

Die nächsten Veranstaltungen

Es gibt keine zukünftigen Events.

Weiterbildungstermine

Jul 31
Mo, 31 Juli von 10:00 bis Fr, 18 August von 18:00

Weiterbildung Schulbegleiter / Einzelfallhelfer – Sommerkurs 2023

Sep 1
Fr, 01 September von 16:00 bis Fr, 15 Dezember von 20:45

Praxisanleiter für Erzieher (Sozialpädagogen) und Heilerziehungspfleger 2023

Nov 3
Fr, 03.11.2023 von 16:00 bis Fr, 15.11.2024 von 14:00

Heilpädagogische Zusatzqualifikation (HPZ) in Thalheim 2023

Kalender anzeigen
© SPI Thalheim 1992 - 2021. Design und Betreuung von Orange Raven - Enfold WordPress Theme by Kriesi
  • Facebook
  • Instagram
  • Youtube
erzTV-Magazin Bericht über das SPI ThalheimSPI Bär auf Messe in StollbergMarion Neudel - Lehrerin am SPI ThalheimNachruf
Nach oben scrollen

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung: Datenschutzerklärung

AkzeptierenCookies einstellen

Cookie and Datenschutz-Einstellungen



Wie wir Cookies nutzen

Wir nutzen Cookies ausschließlich anonym. Cookies dienen uns dazu, zu verstehen wie sich die Besucher auf der Website bewegen und wo wir etwas verbessern können. Wir nutzen sie nicht um persönliche Daten zu erheben, sondern nur um zu verstehen woher die Besucher kommen und wie wir unsere Seite und unser Angebot noch besser auf sie zuschneiden können. Das Aktivieren von Cookies hilft uns dabei. Bitte helfen Sie uns und akzeptieren Sie die Cookies.

Wichtige Cookies für die Website

Diese Cookies werde unbedingt für die Funktion der Seite benötigt. Wenn man diese deaktiviert, funktioniert die Seite nicht mehr korrekt. Wir empfehlen daher diese angeschaltet zu lassen. Diese Art von Cookies sammelt keine relevanten Daten über Sie oder Ihr Surfverhalten.

Google Analytics Cookies

Mit Hilfe von Google Analytics erfahren wir, welche Seiten auf dieser Homepage geöffnet werden, wie weit gescrollt wird und an welcher Stelle der Nutzer unsere Seite verlässt. Das hilft uns sehr dabei die Seite so zu gestalten, dass Sie die Informationen optimal bereit stellt. Wenn Sie das Tracking ausstellen wollen, klicken Sie bitte hier:

Other external services

Wir verwenden auch weitere Services wie Google Maps oder Google Web Fonts (lokal gespeichert), um die Seite korrekt darzustellen und Funktionen wie eine direkte MAPs-Navigation zu bieten.

Google Webfont Settings:

Google Map Settings:

Vimeo and Youtube video embeds:

Facebook Pixel

Datenschutzerklärung

Mehr über unseren Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung:

Datenschutzerklärung
AkzeptierenAlle ablehnen