Aufstiegs-BAföG: Dein finanzieller Rückenwind für die Weiterbildung!
Du hast bereits eine erste Berufsausbildung abgeschlossen und möchtest jetzt den nächsten Karriereschritt machen? Wenn du dich am SPI Thalheim zum Beispiel für die Ausbildung zum Erzieher oder Heilerziehungspfleger entscheidest, greift dir der Staat bei der Finanzierung massiv unter die Arme. Damit du dich voll auf deine Qualifizierung konzentrieren kannst, gibt es das Aufstiegs-BAföG.
Hier sind die wichtigsten Fakten für dich – übersichtlich und verständlich zusammengefasst.
Für wen ist das Aufstiegs-BAföG gedacht?
Das Aufstiegs-BAföG (früher „Meister-BAföG“) ist eine staatliche Förderung für alle, die sich nach einer abgeschlossenen Erstausbildung beruflich höherqualifizieren wollen. Das Geniale daran: Es gibt keine Altersgrenze! Egal, ob du direkt nach deinem ersten Abschluss weitermachst oder erst Jahre später als Quereinsteiger durchstarten möchtest – du bist antragsberechtigt, solange du noch keinen Hochschulabschluss (wie einen Master) besitzt.
Wie viel Geld gibt es für das Schulgeld (Lehrgangskosten)?
Deine Weiterbildung kostet Geld, aber du musst diese Kosten nicht alleine tragen. Da bei uns am SPI Thalheim keine zusätzlichen Prüfungsgebühren anfallen, geht es hier rein um die monatlichen Lehrgangskosten (Schulgeld). Die gesetzliche Regelung sieht so aus:
- 50 % geschenkt: Du bekommst die Hälfte der gesamten Schulkosten vom Staat als reinen Zuschuss. Dieses Geld musst du nicht zurückzahlen!
- 50 % als zinsgünstiger Kredit: Für die andere Hälfte bietet dir die KfW-Bank ein optionales Darlehen an. Du musst das Schulgeld also nicht aus eigener Tasche vorschießen.
- Der Erfolgs-Bonus: Wenn du deine Abschlussprüfung bestehst, erlässt dir der Staat auf Antrag noch einmal 50 % deines offenen Kredits!
Unterm Strich bedeutet das: Wenn du bestehst, übernimmt der Staat 75 % deiner Lehrgangskosten. Lediglich die restlichen 25 % zahlst du später über den günstigen Kredit in Raten zurück.
Und wovon lebe ich in der Zeit? (Der Unterhaltsbeitrag)
Wenn du die Weiterbildung in Vollzeit absolvierst, kannst du zusätzlich finanzielle Unterstützung für deinen Lebensunterhalt (Miete, Essen, Fahrtkosten etc.) beantragen. Das Beste daran: Das Geld für den Lebensunterhalt ist mittlerweile ein 100%iger Zuschuss. Es muss komplett nicht zurückgezahlt werden!
Wie viel du monatlich erhältst, hängt von deiner Lebenssituation (alleinstehend, verheiratet, Kinder) und deinem eigenen Vermögen ab (der Vermögensfreibetrag liegt aktuell bei großzügigen 45.000 €). Die maximalen Fördersätze sehen so aus:
- Alleinstehende: bis zu 1.019 € im Monat (inkl. Zuschuss zur eigenen Kranken-/Pflegeversicherung)
- Ehe- oder eingetragene Lebenspartner: bis zu 235 € extra.
- Eigene Kinder: pro Kind noch einmal 235 € zusätzlich (plus einen monatlichen Betreuungszuschlag von 160 € für jedes Kind unter 14 Jahren).
Wie und wo stelle ich den Antrag?
Für alle Antragsteller, die ihren Wohnsitz in Sachsen haben, ist die Sächsische Aufbaubank (SAB) in Leipzig zuständig. Du musst dort aber keine Aktenordner einreichen.
Den Antrag stellst du am einfachsten, schnellsten und komplett papierlos über das offizielle, bundesweite Online-Portal www.afbg-digital.de. Der digitale Assistent leitet dich sicher durch alle Formulare, und du kannst deine Nachweise direkt dort hochladen.
Wichtiger Tipp zum Start: Kümmere dich rechtzeitig um deinen Antrag! Die Förderung für das Schulgeld kannst du zwar bis zum letzten Unterrichtstag beantragen, aber der Unterhaltsbeitrag wird niemals rückwirkend gezahlt. Beantrage das Geld also zwingend vor oder spätestens in dem Monat, in dem deine Weiterbildung beginnt.


