Warum eine Ausbildung am SPI Thalheim / Erzgebirge und nicht an einer anderen Schule?
Ausführliche Informationen dazu findet man hier: Warum Ausbildung am SPI?
In Kurz: Wir sind eine kleine Schule im Erzgebirge, welche familiär in zweiter Generation geleitet wird. Wir arbeiten nicht gewinnorientiert, sondern investieren alle Einnahmen aus Zuschüssen, Ausbildung und Weiterbildung direkt wieder in die Schule und die Ausbildung. Unser Ziel ist eine gute Ausbildung mit SchülerInnen, welche gern zu uns kommen und eben nicht ein Gewinn, den irgendein großer Träger bekommt.
Alle Teilnehmer an diesem Video sind oder waren Schüler am SPI Thalheim. Das Video entstand im Rahmen des Wahlpflichtbereiches. Drehbuch, Requisiten und Video sind von SchülerInnen des SPI Thalheim erstellt. Die Aufgabe war ein Werbespot für die Erzieherausbildung am SPI Thalheim. Großartige Leistung!
Was machen Erzieher?
Die Ausbildung zum/zur Erzieher/in soll den Fachschüler befähigen, mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten und diese zu betreuen.
Aufgabe ist es die Kinder und Jugendlichen zu beschäftigen und dabei gezielt, in Hinblick auf Ihre soziale, psychische und körperliche Entwicklung, zu fördern.
Sie erlernen erweiterte Kompetenzen in Planung, Strukturierung und Reflexion des professionellen Handelns. Ebenso lernen Sie die Besonderheiten in der Entwicklung, sowie den Umgang mit Eltern, Ämtern und anderen Berufsgruppen, welche für Kinder und Jugendliche zuständig sind.
- Kindergärten
- Kindertagesstätten
- Kinderkrippen
- Horte
- Jugendzentren
- Kliniken
- Wohnheimen
- Beratungsstellen
- Sonderschulen
- Ferienheime
- Sozialämter
- Verbänden
- Einrichtungen der Kinderhilfe
- kein monatliches Schulgeld
- keine Pflichtliteratur
- keine Aufnahmegebühren
- keine Prüfungsgebühren
- Förderung durch (Aufstiegs)-BAFöG möglich
- Das SPI erreicht die notwendige 70 % Ausbildungsdichte
- Bei SchülerInnen unter 30 Jahren auch Förderung durch Schüler-BAföG möglich
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- Später: beglaubigte Kopien Schulabschluss/Berufsabschluss
(zur Erstbewerbung reichen normale Kopien, die Beglaubigungen können bei Aufnahme nachgereicht werden) - Später: ärztliches Attest zur gesundheitlichen Eignung (Hausarzt)
Das Attest muss erst zum Beginn der Ausbildung erbracht werden - Später: erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Das Führungszeugnis muss erst zu Beginn der Ausbildung abgegeben werden. Sie erhalten zur Beantragung von uns ein Schreiben. - Zustimmung des Arbeitgebers (nur bei berufsbegleitender Ausbildung)
- Link zur Onlinebewerbung
Die Ausbildung erfolgt im Lernfeldkonzept und gliedert sich in folgende Bereiche:
- fachrichtungsübergreifender Bereich
- fachrichtungsbezogener Bereich
- Wahlpflichtbereich
- berufspraktische Ausbildung
Information | Beschreibung |
---|---|
Zeitraum | 2 Jahre als Heilerziehungspfleger/in (verkürzte Ausbildung) 3 Jahre Vollzeit 4 Jahre in berufsbegleitender Form/Teilzeit |
Beginn | Jährlich zum Beginn des Schuljahres in Sachsen |
Unterrichtszeiten Vollzeit | Täglich von 08:00 Uhr bis 14:50 Uhr 36 Stunden in der Woche Ferienzeiten entsprechend den Regelungen des Kultusministeriums |
Unterrichtszeiten Teilzeit (berufsbegleitend) | Montags 08:00 Uhr bis 14:50 Uhr Dienstags 08:00 Uhr bis 14:50 Uhr Ferienzeiten entsprechend den Regelungen des Kultusministeriums |
Staatlich anerkannte Erzieher / Erzieherinnen werden im Rahmen der Fachschulausbildung entsprechend des aktuellen sächsischen Lehrplanes für Erzieher / Sozialpädagogik ausgebildet. Ziel ist die theoretische und praktische Vermittlung aller Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für den Beruf des Erziehers / der Erzieherin wichtig sind. Das Berufsfeld der Sozialpädagogik / Erzieher hat zahlreiche Anforderungen und das SPI Thalheim legt großen Wert auf die sorgfältige Vermittlung der Inhalte um die Schüler optimal auf Ihren Berufsalltag vorzubereiten.
Die Fachschüler/- innen werden nach dem Lernfeldkonzept unterrichtet. Ein Lernfeld bildet eine thematische Einheit. Die einzelnen Unterrichtsfächer orientieren sich in Ihrer Gestaltung anhand dieses Themas und bilden so fächerübergreifend und fachrichtungsbezogen ein breites Wissensspektrum ab. Jedes Lernfeld repräsentiert ein Handlungsfeld der Sozialpädagogik.
Neben den Lernfeldern gibt es noch Fächer im allgemeinen, sogenannten „Fachübergreifenden Bereich“, welche eine Erweiterung des spezifischen Wissens um allgemeinbildende Komponenten bieten. Die Inhalte des berufsbezogenen Bereiches überwiegen jedoch in der Ausbildung.
Mehr Informationen zum Berufsbild finden sich auch im Berufslexikon von aubi-plus.de: Erzieher/in im Berufslexikon von aubi-plus.de
Möglichkeit | Voraussetzungen |
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Direkter Zugang | Realschulabschluss oder gleichwertiger oder höherer Abschluss Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (ärztliches Attest erforderlich) Abgeschlossene Ausbildung als staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in Alternative seit 2019: Abschluss der Fachoberschule für Soziales im Land Sachsen |
Zugang mit Abitur / Fachhochschulreife | Abitur oder andere Fachhochschulreife (z.B. von deiner Fachoberschule) 6 Wochen förderliche Tätigkeit (z.B. FSJ, Praktika, Sommerarbeiten usw.) Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (ärztliches Attest erforderlich) |
Zugang über einen förderlichen Beruf | Realschulabschluss oder gleichwertiger oder höherer Abschluss Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (ärztliches Attest erforderlich) Abschluss in einem Beruf, welcher der Sozialpädagogik förderlich ist* (Siehe Tabelle unten) |
Quereinstieg mit Erfahrung | Realschulabschluss oder gleichwertiger oder höherer Abschluss Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (ärztliches Attest erforderlich) Ein abgeschlossener Beruf mit mindestens 2 Jahren Ausbildungsdauer und eine mindestens 6-wöchigen Tätigkeit, die der Sozialpädagogik förderlich* ist (also z.B. im Kita-Bereich als Assistenzkraft) |
Quereinstieg ohne Erfahrung | Realschulabschluss oder gleichwertiger oder höherer Abschluss Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (ärztliches Attest erforderlich) Ein abgeschlossener Beruf mit mindestens 2 Jahren Ausbildungsdauer und eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit |
Einstieg ohne Beruf | Realschulabschluss oder gleichwertiger oder höherer Abschluss Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (ärztliches Attest erforderlich) Eine sozialpädagogische berufliche Tätigkeit, die insgesamt mindestens 7 Jahre in Vollzeit ausgeübt wurde (Unterbrechungen sind möglich, es müssen nur zusammengezählt insgesamt 7 Jahre Vollzeit sein) |
Nach §59 der sächsischen Fachschulordnung
Als der Sozialpädagogik förderlich gelten insbesondere folgende Berufe:*
Altenpfleger/in | Ergotherapeut/in |
Familienpfleger/in | Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger/in |
Hebamme / Entbindungshelfer/in & Entbindungspfleger/in | Logopäd/in |
Motopäde/in | Sozialassistent/in |
Heilerziehungspfleger/in | Kinderpfleger/in |
Sozialassistent/in | Sozialbetreuer/in |
Sozialpädagogische Assistent/in | Sozialhelfer/in |
Höhere Bildung mit pädagogischen Inhalten |