Lass deine Erstausbildung clever fördern: Das Schüler-BAföG
Damit jede/r Heranwachsende in Deutschland die Chance erhält, unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern die gewünschte Ausbildung zu durchlaufen, gibt es neben dem BAföG für Studierende und dem Aufstiegs-BAföG auch das BAföG für Schülerinnen und Schüler. Im Gegensatz zu den anderen BAföG-Arten wird es als Vollzuschuss gezahlt und muss also nicht zurückgezahlt werden. Nachfolgend geben wir euch eine Übersicht über alle wichtigen Fakten zum sogenannten Schüler-BAföG.
Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um Schüler-BAföG zu erhalten?
Für das Schüler-BAföG gilt eine Altersgrenze: Bei Beginn der Ausbildung darfst du maximal 29 Jahre alt sein. Zudem benötigst du die deutsche Staatsbürgerschaft oder einen Aufenthaltsstatus, der dir eine Bleibeperspektive in Deutschland zusichert (z. B. Daueraufenthaltsrecht oder Niederlassungserlaubnis).
Das Schüler-BAföG wird nur für bestimmte Lehranstalten gezahlt – beispielsweise das SPI Thalheim. Wir sind im Ausbildungsstättenverzeichnis gelistet und somit für die Ausbildungsförderung geeignet.
Welche Ausbildungen werden gefördert?
Das Schüler-BAföG dient der Förderung von (Berufs-)Fachschulklassen, in denen die Schüler in einer mindestens zweijährigen Ausbildung einen berufsqualifizierenden Abschluss erwerben. Am SPI Thalheim trifft das auf die Ausbildung zum/zur Sozialassistenten/Sozialassistentin zu. Wenn ihr euch im Anschluss an euren Schulabschluss für die Sozialassistenz-Ausbildung am SPI entscheidet, könnt ihr euch die Zeit eurer Ausbildung also mit dem Schüler-BAföG fördern lassen.
Wie hoch ist die Förderung?
Für kinderlose Schülerinnen und Schüler beträgt die Förderung 231 € bis 590 € im Monat. Wer bei seinen Eltern wohnt, erhält weniger Geld als jemand, der bereits einen eigenen Haushalt führt. Für jedes Kind, das jünger als 10 Jahre ist, wird ein monatlicher Kinderbetreuungszuschlag von 130 € gewährt.
Wie viel Geld ihr tatsächlich erhaltet, hängt von eurer Lebenssituation und vom Einkommen eurer Eltern ab. Über dieses müsst ihr beim Beantragen des Schüler-BAföGs detaillierte Angaben machen.
Wo wird das Schüler-BAföG beantragt?
Grundsätzlich ist das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt bzw. Kreisverwaltung zuständig, in der eure Eltern wohnen. Eine Übersicht über alle kommunalen Ausbildungsämter findet ihr hier.
Jetzt wird’s ernst: Wie beantrage ich Schüler-BAföG?
Lade dir von der BAföG-Webseite des BAMF alle zutreffenden Formblätter herunter und sende diese ausgefüllt an das für dich zuständige kommunale Ausbildungsamt. Damit du kein Formblatt vergisst, kannst du den Antragsassistenten nutzen, der dir nach Beantwortung einiger Fragen alle nötigen Formulare zusammenstellt.
Alternativ hast du die Möglichkeit, den Antrag komplett elektronisch zu stellen. Das bedeutet, dass du alle Formulare per eID oder De-Mail an das zuständige Ausbildungsamt übermittelst und den BAföG-Antrag also nicht ausdrucken und per Post senden musst. Wenn deine Eltern ihren Wohnsitz in Sachsen haben, ist dieser Antragsassistent für den elektronischen BAföG-Antrag der Richtige für dich.
An wen wende ich mich bei Rückfragen?
Detaillierte Informationen zum Schüler-BAföG erhältst du auf www.bafög.de oder bei dem für dich zuständigen kommunalen Ausbildungsamt.