Lass deine Erstausbildung clever fördern: Das Schüler-BAföG
Damit jede/r Heranwachsende in Deutschland die Chance erhält, unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern die gewünschte Ausbildung zu durchlaufen, gibt es neben dem BAföG für Studierende und dem Aufstiegs-BAföG auch das BAföG für Schülerinnen und Schüler. Im Gegensatz zu den anderen BAföG-Arten wird es als Vollzuschuss gezahlt und muss also nicht zurückgezahlt werden. Nachfolgend geben wir euch eine Übersicht über alle wichtigen Fakten zum sogenannten Schüler-BAföG.
Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um Schüler-BAföG zu erhalten?
Für das Schüler-BAföG gilt eine Altersgrenze: Bei Beginn der Ausbildung darfst du das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zudem benötigst du die deutsche Staatsbürgerschaft oder einen Aufenthaltsstatus, der dir eine Bleibeperspektive in Deutschland zusichert (z. B. Daueraufenthaltsrecht oder Niederlassungserlaubnis).
Das Schüler-BAföG wird nur für bestimmte Lehranstalten gezahlt – beispielsweise für das SPI Thalheim. Wir sind im Ausbildungsstättenverzeichnis gelistet und somit für die Ausbildungsförderung geeignet.
Welche Ausbildungen werden gefördert?
Das Schüler-BAföG dient der Förderung von (Berufs-)Fachschulklassen, in denen die Schüler in einer mindestens zweijährigen Ausbildung einen berufsqualifizierenden Abschluss erwerben. Am SPI Thalheim trifft das auf die Ausbildung zum/zur Sozialassistenten/Sozialassistentin zu. Wenn ihr euch im Anschluss an euren Schulabschluss für die Sozialassistenz-Ausbildung am SPI entscheidet, könnt ihr euch die Zeit eurer Ausbildung also mit dem Schüler-BAföG fördern lassen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Fördersätze wurden zuletzt angehoben. Wer bei seinen Eltern wohnt, erhält aktuell einen monatlichen Grundbedarf von 276 €. Wer bereits einen eigenen Haushalt führt, erhält 666 € im Monat. Hinzu können noch Zuschüsse zur eigenen Kranken- und Pflegeversicherung kommen, falls ihr euch selbst versichern müsst.
Für jedes eigene Kind, das jünger als 14 Jahre ist, wird zudem ein monatlicher Kinderbetreuungszuschlag von 160 € gewährt.
Wie viel Geld ihr tatsächlich erhaltet, hängt von eurer individuellen Lebenssituation und vom Einkommen eurer Eltern ab. Über dieses müsst ihr beim Beantragen des Schüler-BAföGs detaillierte Angaben machen.
Wo und wie wird das Schüler-BAföG beantragt?
Grundsätzlich ist das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- bzw. Kreisverwaltung zuständig, in der eure Eltern wohnen. Eine Übersicht über alle kommunalen Ausbildungsämter in Sachsen findet ihr online.
Um den Antrag zu stellen, nutzt ihr am besten das bundesweite Portal „BAföG Digital“. Dort könnt ihr entweder alle Formblätter herunterladen oder den Antrag direkt komplett elektronisch stellen. Das bedeutet, dass ihr alle Daten über den digitalen Antragsassistenten (z. B. per BundID) eingebt, Nachweise direkt hochladet und den BAföG-Antrag papierlos an das zuständige Ausbildungsamt übermittelt.
An wen wende ich mich bei Rückfragen?
Detaillierte Informationen zum Schüler-BAföG erhaltet ihr auf www.bafög.de oder direkt bei dem für euch zuständigen kommunalen Ausbildungsamt.



