Die heilpädagogische Zusatzqualifikation soll den MitarbeiterInnen von Kindertageseinrichtungen und anderen sozialen Einrichtungen Handlungskompetenzen zur Erfüllung von Aufgaben bei der Erziehung, Bildung, Förderung, Pflege und Betreuung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vermitteln.
Die heilpädagogische Zusatzqualifikation ist eine vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales empfohlene Fortbildung und gleichzeitig Voraussetzung, um integrativ tätig zu werden.
Die Fortbildung schließt mit einem Fachgespräch in Form eines Kolloquiums ab.
Die Vertiefungsmodule finden Sie hier: Vertiefungsmodule zur HPZ