Berufsbild

Der Beruf des/r Physiotherapeuten/in ist ein sehr vielseitiger und abwechslungsreicher Beruf, in dem der Umgang mit dem Menschen neben der körperlichen und geistigen Aktivität des/r Therapeuten/in eine zentrale Rolle einnimmt.
Die Arbeitsfelder der Physiotherapie erstrecken sich auf die Anwendung verschiedener physikalischer Methoden zur Entwicklung, Wiederherstellung oder Erhaltung der Funktionen im somatischen und psychischen Bereich bzw. zur Schulung von Ersatzfunktionen bei irreversiblen Körperbehinderungen. Physiotherapeutische Fachkräfte sind demnach auf dem Gebiet der Prävention, der kurativen (heilenden) Medizin und der Rehabilitation tätig.
Die Spezifik des Berufes des/r Physiotherapeuten/in liegt in den erweiterten Behandlungsmöglichkeiten im Bereich der physikalischen Therapie.
Einsatzgebiete
Einsatzfelder des/r Physiotherapeuten/in finden sich entsprechend der verschiedenen Aufgabenbereiche und Fachgebiete (z.B. Orthopädie, Chirurgie, Traumatologie, Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie, Pädiatrie, Gynäkologie, Geriatrie, Sportmedizin, Arbeitsmedizin, Rehabilitation, Prävention, Trainings- und Bewegungslehre) in
- Physiotherapiepraxen,
- Gesundheitszentren,
- Krankenhäusern,
- Rehabilitations- und Fachkliniken,
- Kur-, Behinderten- und Sporteinrichtungen oder
- im präventiven Bereich.
- in eigener Praxis
Abschluss
- Staatlich anerkannte/r Physiotherapeut/in
Ausbildungsdauer
reguläre Ausbildung
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| Zeitraum: |
3 Jahre Vollzeit, davon 2900 Stunden theoretischer und fachpraktischer
Unterricht
sowie 1600 Stunden berufspraktische Ausbildung |
Beginn: |
jährlich zum Schuljahresanfang
Unterrichtszeiten täglich von 7.45 Uhr bis 14.45 Uhr
40 Stunden / Woche
Ferienzeiten entsprechend den Regelungen des Kultusministeriums und der Entscheidung der Lehrerkonferenz |
Zugangsvoraussetzungen
- gesundheitliche Eignung zum Beruf
- Realschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss
- Aufnahmetest an der Berufsfachschule
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- beglaubigte Zeugniskopien
- ärztliches Attest (Hausarzt)
- Link zur Onlinebewerbung
Ausbildungsstruktur
Die Ausbildung basiert auf der gesetzlichen Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (vom 6. Dezember 1994) und findet in Vollzeit an der Berufsfachschule für Physiotherapie statt.
Die reguläre Ausbildung erstreckt sich über 3 Jahre und umfasst 2900 Stunden theoretischen und fachpraktischen Unterricht an unserer Berufsfachschule sowie 1600 Stunden berufspraktische Ausbildung in medizinischen Praxiseinrichtungen.
Die verkürzte Ausbildung erstreckt sich in Teilzeit über 1,5 Jahre / in Teilzeit über 3 Jahre und umfasst 1400 Stunden theoretischen und fachpraktischen Unterricht an unserer Berufsfachschule sowie 700 Stunden berufspraktische Ausbildung in medizinischen Praxiseinrichtungen.
Am Ende der Ausbildung finden die schriftlichen, mündlichen und praktischen Abschlussprüfungen an unserer Berufsfachschule sowie die Komplexe Abschlussprüfung in der Praxiseinrichtung entsprechend der Prüfungsverordnung unter Aufsicht des Regierungspräsidiums statt.
Nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt die Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Physiotherapeutin" bzw. "Staatlich anerkannter Physiotherapeut" durch die zuständige Behörde.
Ausbildungsinhalte
- Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
- Anatomie/ Physiologie
- Allgemeine Krankheitslehre
- Spezielle Krankheitslehre
- Hygiene
- Erste Hilfe und Verbandstechnik
- Angewandte Physik und Biomechanik
- Sprache und Schrifttum
- Psychologie/ Pädagogik/ Soziologie
- Prävention und Rehabilitation
- Trainingslehre/ Bewegungslehre
- Bewegungserziehung
- Physiotherapeutische Befund- und
Untersuchungstechniken
- Krankengymnastische Behandlungstechniken
- Massagetherapie
- Elektro-, Licht- und Strahlentherapie
- Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie
- Methodische Anwendung der Physiotherapie in den
medizinischen Fachgebieten:
- Orthopädie
- Chirurgie
- Neurologie
- Innere Medizin
- Pädiatrie
- Gynäkologie
Kosten/finanzielle Förderung
- monatliches Schulgeld nach §4 Zuschussverordnung des Landes Sachsen
- Kosten für Arbeitskleidung
- Kosten für Pflichtliteratur/-lernmittel
- Förderung durch BAFöG möglich
Informationen zum Download (PDF)
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