Berufsbild

Dieser Beruf gehört zu den medizinischen
Assistenzberufen und wirkt auf dem Gebiet der
physikalischen Therapie.
Masseure/Masseurinnen und medizinische
Bademeister/innen führen physikalische Maßnahmen
- vor allem der Massagetherapie, aber auch der
Bewegungs-, Elektro- und Hydrotherapie - an
kranken, behinderten und erholungsbedürftigen
Menschen durch.
Sie sorgen für die sachgerechte Prüfung,
Vorbereitung und Reinigung der damit verbundenen
Räumlichkeiten, Hilfsmittel und Geräte. Je nach
Arbeitsstätte organisieren und verwalten sie auch
Patientendaten und Terminplanung.
Sie stellen demnach Fachkräfte in der
therapeutischen und pflegerischen Betreuung von
Patienten dar, die auf dem Gebiet der Prävention,
der kurativen (heilenden) Medizin und der
Rehabilitation tätig sind.
Die Veränderungen im Gesundheitswesen und die
Entwicklungen im Bereich der Prävention lassen
diesen Beruf immer wichtiger und gefragter werden.
Einsatzgebiete
Die Einsatzgebiete nach abgeschlossener Berufsausbildung sind sehr vielseitig z.B.:
- Facharzt-/Physiotherapiepraxen
- Gesundheitszentren, Krankenhäuser
- Rehabilitations- und Fachkliniken
- medizinische Badeanstalten
- Kur-, Behinderten- und Sporteinrichtungen
- im präventiven Bereich
- in eigener Praxis
Abschluss
- Staatlich anerkannte/r medizinischer Bademeister und Masseur
Ausbildungsdauer
Zeitraum |
2,5 Jahre Vollzeit:
2 Jahre Vollzeit als fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht an der Berufsfachschule
6 Monate "Annerkennungspraktikum" in medizinischen Einrichtungen im Anschluss
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Beginn |
jährlich zum neuen Schuljahr
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Unterrichtszeiten |
täglich von 7.45 Uhr bis 14.45 Uhr 40 Stunden/Woche Ferienzeiten entsprechend den Regelungen des Kultusministeriums Entscheidung der Lehrerkonferenz |
Zugangsvoraussetzungen
- Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens einjähriger Dauer
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
- Aufnahmetest/-gespräch an der Berufsschule
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- beglaubigte Zeugniskopien
- ärztliches Attest (Hausarzt)
- Link zur Onlinebewerbung
Ausbildungsstruktur
Die Ausbildung basiert auf der gesetzlichen Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (vom 6. Dezember 1994) und findet in Vollzeit an der Berufsfachschule für Physiotherapie statt.
Sie gliedert sich in 2 Jahre theoretischen und fachpraktischen Unterricht an unserer Berufsfachschule sowie berufspraktischer Ausbildung in Praxiseinrichtungen. Anschließend folgt das ca. sechsmonatige Annerkennungspraktikum.
Am Ende der Ausbildungszeit an der Berufsschule finden die schriftlichen, mündlichen und praktischen Abschlussprüfungen an unserer Schule entsprechend der Prüfungsverordnung unter Aufsicht des Regierungspräsidiums statt. Daran schließt sich nach erfolgreicher Absolvierung der Prüfung das Anerkennungspraktikum von ca. 6 Monaten in einer durch das Regierungspräsidium anerkannten medizinischen Einrichtung an.
Nach bestandener Abschlussprüfung an der Schule gemäß der Prüfungsverordnung unter Aufsicht des Regierungspräsidiums und nach Ableistung des Praktikums erfolgt die Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Masseurin und medizinische Bademeisterin" bzw. "Staatlich anerkannter Masseur und medizinischer Bademeister" durch die zuständige Behörde.
Ausbildungsinhalte
Es gilt ein verbindlicher Lehrplan, der die gesamte Bandbreite der Fächer und deren inhaltliche Untersetzung ausweist.
- Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
- Anatomie / Physiologie
- Allgemeine Krankheitslehre
- Spezielle Krankheitslehre
- Hygiene
- Erste Hilfe und Verbandstechnik
- Angewandte Physik und Biomechanik
- Sprache und Schrifttum
- Psychologie / Pädagogik / Soziologie
- Prävention und Rehabilitation
- Bewegungserziehung
- Physikalisch-therapeutische Befund- und
Untersuchungstechniken
- Klassische Massagetherapie
- Reflexzonentherapie
- Sonderformen der Massagetherapie
- Elektro-, Licht- und Strahlentherapie
- Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie
Kosten/finanzielle Förderung
- monatliches Schulgeld nach §4 Zuschussverordnung des Landes Sachsen
- Kosten für Arbeitskleidung
- Kosten für Pflichtliteratur/-lernmittel
- Förderung durch BAFöG möglich
Informationen zum Download (PDF)
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