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Staatlich anerkannte/r Physiotherapeut/in

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Berufsbild

Dieser Beruf gehört zu den medizinischen Assistenzberufen und wirkt auf dem Gebiet der physikalischen Therapie.

Masseure/Masseurinnen und medizinische Bademeister/innen führen physikalische Maßnahmen - vor allem der Massagetherapie, aber auch der Bewegungs-, Elektro- und Hydrotherapie - an kranken, behinderten und erholungsbedürftigen Menschen durch.

Sie sorgen für die sachgerechte Prüfung, Vorbereitung und Reinigung der damit verbundenen Räumlichkeiten, Hilfsmittel und Geräte. Je nach Arbeitsstätte organisieren und verwalten sie auch Patientendaten und Terminplanung.

Sie stellen demnach Fachkräfte in der therapeutischen und pflegerischen Betreuung von Patienten dar, die auf dem Gebiet der Prävention, der kurativen (heilenden) Medizin und der Rehabilitation tätig sind.

Die Veränderungen im Gesundheitswesen und die Entwicklungen im Bereich der Prävention lassen diesen Beruf immer wichtiger und gefragter werden.
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Einsatzgebiete

Die Einsatzgebiete nach abgeschlossener Berufsausbildung sind sehr vielseitig z.B.:
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Abschluss

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Ausbildungsdauer

Zeitraum

2,5 Jahre Vollzeit:
2 Jahre Vollzeit als fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht an der Berufsfachschule
6 Monate "Annerkennungspraktikum" in medizinischen Einrichtungen im Anschluss

Beginn

jährlich zum neuen Schuljahr

Unterrichtszeiten

täglich von 7.45 Uhr bis 14.45 Uhr
40 Stunden/Woche
Ferienzeiten entsprechend den Regelungen des Kultusministeriums
Entscheidung der Lehrerkonferenz

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Zugangsvoraussetzungen

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Bewerbungsunterlagen

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Ausbildungsstruktur

Die Ausbildung basiert auf der gesetzlichen Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (vom 6. Dezember 1994) und findet in Vollzeit an der Berufsfachschule für Physiotherapie statt.

Sie gliedert sich in 2 Jahre theoretischen und fachpraktischen Unterricht an unserer Berufsfachschule sowie berufspraktischer Ausbildung in Praxiseinrichtungen. Anschließend folgt das ca. sechsmonatige Annerkennungspraktikum.

Am Ende der Ausbildungszeit an der Berufsschule finden die schriftlichen, mündlichen und praktischen Abschlussprüfungen an unserer Schule entsprechend der Prüfungsverordnung unter Aufsicht des Regierungspräsidiums statt. Daran schließt sich nach erfolgreicher Absolvierung der Prüfung das Anerkennungspraktikum von ca. 6 Monaten in einer durch das Regierungspräsidium anerkannten medizinischen Einrichtung an.

Nach bestandener Abschlussprüfung an der Schule gemäß der Prüfungsverordnung unter Aufsicht des Regierungspräsidiums und nach Ableistung des Praktikums erfolgt die Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Masseurin und medizinische Bademeisterin" bzw. "Staatlich anerkannter Masseur und medizinischer Bademeister" durch die zuständige Behörde.
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Ausbildungsinhalte

Es gilt ein verbindlicher Lehrplan, der die gesamte Bandbreite der Fächer und deren inhaltliche Untersetzung ausweist.

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Kosten/finanzielle Förderung

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Informationen zum Download (PDF)

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