Berufsbild

Die Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger/in soll
den Fachschüler befähigen, Menschen mit
Behinderungen zu fördern, sie zu begleiten und
ihnen Hilfe zur sozialen Eingliederung zu geben.
Als sozialpädagogisch- sozialpflegerische Fachkräfte
handeln sie selbstständig und eigenverantwortlich.
Sie erlernen erweiterte Kompetenzen in Planung,
Strukturierung und Reflexion des professionellen
Handelns. Heilerziehungspfleger/-innen sind
qualifiziert für die übernahme von
Führungsverantwortung und zur beruflichen
Selbstständigkeit.
Einsatzgebiete
Heilerziehungspfleger/-innen arbeiten
- in Förderschulen
- schulvorbereitenden Einrichtungen
- Berufsbildungs- und Förderwerken
- Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
- Wohnheimen, Betreuten Wohnformen
- Rehabilitationszentren
- Familien und kommunalen Beratungsstellen
- Verbänden
- Sozialämtern
- Psychiatrischen Kliniken
- in der Frühförderung und Elementarerziehung
Abschluss
- Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in
Ausbildungsdauer
Zeitraum |
3 Jahre Vollzeit, wobei 3040 Stunden im Pflichtbereich/Wahlpflichtbereich/Wahlbereich realisiert werden und 1560 Stunden auf die berufspraktische Ausbildung entfallen
4 Jahre in berufsbegleitender Form/Teilzeit bei 14 Wochenstunden an 2 Nachmittagen in der Woche
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Beginn |
jährlich zum Beginn des Schuljahres
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Unterrichtszeiten |
Vollzeit:
täglich von 7.45 Uhr bis 15 Uhr 36 Stunden in der Woche Ferienzeiten entsprechend den Regelungen des Kultusministeriums
Teilzeit:
Montags 13.15 Uhr bis 20.15 Uhr
Dienstags 15.15 Uhr bis 20.15 Uhr
Davon 12h Präsenzunterricht
Ferienzeiten entsprechend den Regelungen des Kultusministeriums
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Zugangsvoraussetzungen
- Realschul- oder gleichwertiger Bildungsabschluss
- Abschluss einer Berufsausbildung, die der Heilerziehungspflege förderlich ist oder
- Abschluss einer Berufsausbildung und mindestens
2jährige oder einjährige förderliche Berufstätigkeit oder
- pflegende Tätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeitbeschäftigung
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- beglaubigte Kopien Schulabschluss/Berufsabschluss
- ärztliches Attest (Hausarzt)
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Zustimmung des Arbeitsgebers (nur bei berufsbegleitender Ausbildung)
- Link zur Onlinebewerbung
Ausbildungsstruktur
Die Ausbildung erfolgt im Lernfeldkonzept und gliedert sich in den berufsübergreifend Bereich, den berufsbezogen Bereich, in den Wahlpflichtbereich, den Wahlbereich und die berufspraktische Ausbildung.
Im 2. Ausbildungsjahr sammeln die Fachschülerinnen/Fachschüler der Vollzeitausbildung im Rahmen des Projekts “
Erwachsenenweiterbildung für Menschen mit Lernschwierigkeiten” zahlreiche Praxiserfahrungen und üben sich in der Anwendung und Umsetzung vermittelter Lerninhalte der schulischen Ausbildung. Zur Zeit nutzen Bewohner vom “Gut Förstel” Langenberg das Projektangebot.
Ausbildungsinhalte
Staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger/innen werden im Rahmen der Fachschulausbildung entsprechend des sächsischen Lehrplanes für Heilerziehungspfleger/innen vom August 2008 ausgebildet. Ziel ist es, den Fachschülerinnen/Fachschülern den Erwerb der für die Tätigkeit der/des Heilerziehungsplegerin/s erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu ermöglichen, um den vielfältigen Anforderungen des komplexen heilerziehungspflegerischen Handlungsfeldes gerecht zu werden.
Die Fachschüler/- innen werden nach der Lernfeldkonzeption unterrichtet. Die Lernfelder strukturieren als thematische Einheiten den konkreten Unterricht und repräsentieren die beruflichen Handlungsfelder.
Berufsübergreifender Bereich
- Deutsch/ Kommunikation
- Wirtschafts- und Sozialpolitik
- Mathematik
- Englisch
Berufsbezogener Bereich
Der Unterricht realisiert sich über das Lernfeldkonzept.
- Lernfeld 3 – Menschen mit Behinderung/en
individuell pflegen und begleiten.
- Lernfeld 4 – Die Lebenswelt mit Menschen mit
Behinderung/en strukturieren und
gestalten.
- Lernfeld 6 – Heilerziehungspflegerische
Prozesse planen, durchführen,
dokumentieren und evaluieren
(Auszug aus dem Lernfeldkonzept)
Berufspraktische Ausbildung
- ausgewählte Bereiche der Heilerziehungspflege mit 1560 Std.
Kosten/finanzielle Förderung
- monatliches Schulgeld nach §4 Zuschussverordnung des Landes Sachsens
- Kosten für Arbeitskleidung
- Kosten für Pflichtliteratur/-lernmittel
Informationen zum Download (PDF)
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